Skip to main content
FERIENHORT

    Freizeitbegleitung Worum geht es?

    • Kinder mit Behinderungen sollen in der Freizeit an möglichst allen öffentlichen Freizeitangeboten teilhaben können, an denen sie teilnehmen möchten.
    • Das Zusammensein von Kindern mit und ohne Behinderungen soll ermöglicht und gefördert werden
    • Es soll eine Selbstverständlichkeit werden, dass Kinder mit Behinderungen an öffentlichen Freizeitanlässen dabei sind und ihre Teilnahme von den Organisatoren mitgedacht und mitgeplant ist.
    Unser Angebot:

    Wir vermitteln eine Begleitung für Ihr Kind mit Behinderungen wenn dies die Teilnahme an Freizeitaktivitäten ermöglicht, welches das Kind oder der Jugendliche wünscht

    Wir beraten Sie, wenn Sie Fragen oder eine Idee für eine Freizeitaktivität haben, aber noch nicht wissen wo und wie sie umgesetzt werden kann.

    Wir klären bei Bedarf Zugangsmöglichkeiten und Bedingungen beim Anbieter der Freizeitaktivität ab.

    So geht es:

    Sie haben eine Idee oder eine bestimmte Freizeitaktivität oder ein Freizeitanlass, an dem Ihr Kind teilnehmen möchte.
    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder nutzen Sie das Anmeldeformular.
    Wir nehmen dann Kontakt auf mit Ihnen und sprechen die Begleitung ab

    Betreuung, Leitung

    Verantwortliche Angebotsleitung:

    Andrea Wilhelm, dipl. Heilpädagogin, Leiterin der Vermittlungsstelle

    Erreichbarkeit:
    telefonisch:  077 478 99 11,  jeweils Dienstag ganzer Tag, Donnerstagmorgen, Freitag-morgen 

    oder über unser Kontaktformular

    Begleitpersonen:

    Die Kinder werden von sorgfältig ausgewählten und vertrauenswürdigen Begleitpersonen nach deren spezifischem Unterstützungsbedarf begleitet. Die Auswahl der Begleitpersonen wird mit den Eltern abgesprochen und nach Möglichkeit auf die spezifischen Bedürfnisse der Kinder und deren Begleitungserfordernisse abgestimmt. Es stehen auch Begleitpersonen mit entsprechender Fachausbildung und Erfahrungen mit Kindern mit Behinderungen zur Verfügung.

    Bedingungen für die Teilnahme

    • Wichtigste Teilnahmebedingung ist, dass die Teilnahme an der Aktivität einem Wunsch oder Bedürfnis des Kindes oder Jugendlichen entspricht.

    • Teilnehmen können Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter und Jugendliche mit Behinderungen bis ca. 20 Jahren.
    • Die Begleitung ist an eine Teilnahme an einem gewünschten Freizeitangebot oder -Anlass gebunden. (kein Hütedienst)
    • Die Begleitung erstreckt sich über eine vereinbarte Stundenzahl, orientiert sich an den Öffnungs-zeiten des gewünschten Freizeitangebotes und erstreckt sich in der Regel von ca. 2 h bis 4 h.

    • Voraussetzung für die Begleitung ist die Verfügbarkeit geeigneter Begleitpersonen am gewünschten Tag.
    • Transport zum Freizeitangebot oder zu einem vereinbarten Treffpunkt ist Sache der Eltern oder erfolgt nach Absprache
    • Versicherung: ist Sache der Eltern
    • Verpflegung: nach Absprache

    Kosten:

    • Die Begleitung und unsere Dienstleistungen werden zur Hauptsache durch Spenden und Sponsoren ermöglicht. Dennoch sind wir auf einen Elternbeitrag von 15.- Fr./ Stunde angewiesen.

      Sollte diese Kosten Ihr Budget übersteigen sind Ermässigungen möglich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

    • Vermittlung von Begleitpersonen : In Absprache mit den Erziehungsberechtigten werden Freizeitaktivitätswünsche von Kindern und Eltern durch durch Bereitstellung und Gewährleistung einer geeigneten Begleitung und falls notwendig Koordination mit Anbietern ermöglicht..

    • Haben Sie Fragen, eine Idee oder bereits eine konkrete Aktivität, die Begleitung erfordert – nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf mit uns

    Selbstbestimmung auch in der Freizeit